Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU eine neue Regel: KI-Inhalte müssen in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Grundlage ist Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes. Passend dazu hat die EU-Kommission Anfang Juni einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der zeigt, wie die Kennzeichnung in der Praxis aussehen kann.
„Durch Transparenz schaffen wir Vertrauen.“
— Henna Virkkunen, EU-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Quelle: Europäische Kommission
Ziel ist also mehr Transparenz: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer KI sprechen oder KI-Inhalte vor sich haben.
Wen betrifft das?
- Chatbots & Voicebots: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen – außer es ist ohnehin offensichtlich.
- Texte, Bilder, Videos: Sobald KI-Inhalte veröffentlicht werden und den Eindruck erwecken könnten, ein Mensch habe sie allein erstellt, braucht es eine Kennzeichnung.
- Deepfakes: Täuschend echte KI-Bilder oder -Videos realer Personen, Orte oder Ereignisse müssen klar als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.
- Emotionserkennung & biometrische Kategorisierung: Betroffene Personen müssen informiert werden, wenn ein System z. B. Mimik oder Stimme analysiert.
Wann musst Du kennzeichnen?
Die gute Nachricht: Für die meisten Marketing-Texte und Social-Media-Posts ändert sich nichts. Die Pflicht greift vor allem bei Themen von öffentlichem Interesse wie Politik, Gesundheit oder Wirtschaft aber nicht bei klassischer Werbung. Die folgende Tabelle zeigt typische Fälle aus dem Content-Alltag:
Situation | Kennzeichnung nötig? |
|---|
KI-Bild zeigt eine echte Person/einen echten Ort täuschend realistisch | ✅ Ja |
KI-Text zu Politik, Gesundheit oder Wirtschaft, nicht redaktionell geprüft | ✅ Ja |
KI-Stimme, die wie ein echter Mensch klingt | ✅ Ja |
Marketing-Text, der von Dir inhaltlich geprüft und überarbeitet wurde | 🟡 Meist nicht |
Blogartikel oder Social-Post ohne öffentliches Interesse | 🟡 Meist nicht |
Offensichtlich gezeichnetes oder gestaltetes Bild | 🟡 Meist nicht |
Inhalt, der vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurde | ❌ Nein, außer bei Neuveröffentlichung |
Tabelle 1: Typische Content-Situationen und ob eine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 greift.
Die Kennzeichnungspflicht ab August 2026 ist kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass, den eigenen KI-Einsatz einmal bewusst zu prüfen. Für die meisten Marketing-Inhalte ändert sich nichts. Entscheidend ist am Ende immer die Frage: Könnte jemand den Inhalt für rein menschlich oder für echt halten? Wer das im Blick behält, ist auf der sicheren Seite.
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