AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von eology GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die eology GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Daniel Unger und Axel Scheuering, Spitalstraße 23, 97332 Volkach – nachfolgend „eology“ genannt – ist eine auf Suchmaschinenmarketing spezialisierte Online Marketing Agentur.
  2. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen eology und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, eology hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.
  3. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist danach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit der Abgabe einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung sichert der Kunde zu, dass er Unternehmer ist oder als vertretungsberechtigte Person eines Unternehmers oder Unternehmens eine Willenserklärung abgibt. eology ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Nachweis für die Unternehmereigenschaft des Kunden zu verlangen. Wenn der Unternehmer eine natürliche Person ist, muss dieser volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
  4. Alle Preisangaben von eology verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. die gesetzlichen Regelungen.
  6. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Änderungen

eology behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. eology wird den Kunden per Email auf die geplanten Änderungen hinweisen und ihm eine angemessene Frist zur Annahme oder Ablehnung der Änderung setzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der von eology gesetzten Frist, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. eology wird den Kunden auf diese Rechtsfolgen in der Änderungs-Ankündigung hinweisen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von eology sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot wird von eology in Textform ausdrücklich als bindend bezeichnet.
  2. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Vertrages oder der Auftragsbestätigung in Textform durch eology zustande.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. eology erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (Beratung), Paid Advertising, Content Creation und Content Outreach und hält Seminare und Workshops in diesen Bereichen.
  2. Der Vertragsgegenstand sowie der Umfang der Leistungen von eology ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. eology erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
  3. eology erbringt lediglich Dienstleistungen, so dass gerade kein Erfolg geschuldet ist.
  4.  Soweit nach der individuellen Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Links geschuldet ist, bezieht sich diese Verpflichtung nur auf die einmalige Veröffentlichung des Links im WWW und nicht darauf, dass dieser dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Leistung von eology ist vollumfänglich erbracht, wenn die Links mit dem Webmaster/Domaininhaber etc. verbindlich ausgemacht sind. Diese Verbindlichkeit beruht auf eine Bestätigung per Email und kann außerdem auch auf eine Bestätigung per Telefon oder über eine Social Media Plattform erfolgen. Danach hat eology die Berechtigung seine erfolgten Aufwände sofort und komplett in Rechnung zu stellen.
  5. eology garantiert den Kunden auf Grund der Abhängigkeit von den Suchmaschinen keine bestimmten Positionen, einen bestimmten Traffic und oder die Aufnahme der Kundenwebseite in Verzeichnisse.
  6. eology ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechte verstößt, sofern eology hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat. Insbesondere obliegt es dem Kunden,
    • die von eology für ihn verwendeten Keywords in seinem Paid Advertising-Konto (Google Ads, Microsoft Advertising, Facebook Werbeanzeigen und vergleichbaren Services) mit Hilfe des Änderungsprotokolls in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle 4 Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
    • Die von eology erstellten Texte auf die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Verstöße gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Gibt der Kunde die erstellten Texte frei, übernimmt dieser die Haftung für die Texte und stellt eology insofern von jeglicher Haftung frei.
  7. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt der Kunde das Mediabudget (Klickbudget) bei einer Pay-per-Click-Kampagne dem PPC-Anbieter direkt bereit.
  8. Es steht im Ermessen von eology, ob sie in den Kampagnen Bid-Management-Software einsetzt und von welchen Anbietern sie diese bezieht.
  9. eology ist stets berechtigt, Dritte, insbesondere Subunternehmen, für Leistungen zu beauftragen.
  10. eology ist berechtigt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auch für Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen tätig zu werden. Es besteht insofern keine Exklusivität und/oder Konkurrenzschutz für den Kunden. Es ist dem Kunden bekannt, dass eology möglicherweise auch Webseiten von direkten oder indirekten Konkurrenten des Kunden betreut, dabei ähnliche oder gleiche Suchbegriffe für die Optimierung in den Suchmaschinen verwendet und somit gewisse Keywords und Backlinks für mehrere Kunden zum Einsatz kommen können.
  11. eology ist berechtigt, den Kunden sowie mit diesem durchgeführte Projekte als Referenz zu benennen.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese eology unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, eology vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsarchitektur der Webseite zu informieren und mit diesen abzuklären, inwieweit diese negativen Einfluss auf die Leistungen von eology haben. Sollte dies der Fall sein, dürfen diese Änderungen seitens des Kunden nicht vorgenommen werden.
  2. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, eology bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen wie bspw. Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere gilt folgendes:

Bei der Durchführung von Optimierungsmaßnahmen durch eology kann es erforderlich werden, dass der Kunde tiefgreifende technische Änderungen an seiner Webseite vornehmen muss. Hierbei hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von eology vorgeschlagenen Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist eology dennoch berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen.

Kommt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist eology berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf und vorheriger Ankündigung, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. eology ist in diesem Fall berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

3. eology ist bei Ausfällen von Webseiten oder fehlender Verfügbarkeit der URL ́s, auf die die Anzeigen verlinken, von dem Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Für hierdurch entstandene Schäden haftet eology nicht. Darüber hinaus steht eology in solchen Fällen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen für entgangene Provisionen zu, soweit zwischen den Parteien provisionsbasierte Abrechnungsmodelle vereinbart wurden.

4. Der Kunde sichert zu, dass er an allen Unterlagen, Daten, Bildern, Texten und sonstigen Inhalten, die er eology zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung stellt, die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt und räumt eology zur Erbringung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen die notwendigen Nutzungsrechte ein.

5. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Leistungen und/oder Produkte von eology nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.

6. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei eology liegen.

§ 6 Leistungszeit, Verzögerungen

  1. Leistungszeiten sind stets unverbindlich, es sei denn, diese wurden von eology in Textform als verbindlich bezeichnet.
  2. Die vereinbarten Leistungszeiten verlängern sich um den Zeitraum sowie einen angemessenen Anlaufzeitraum nach Ende des Leistungshindernisses, in dem eology unverschuldet an der Erbringung ihrer Leistungen gehindert ist. Zu diesen Umständen zählen u.a. höhere Gewalt, Arbeitskampf und unterlassene Mitwirkungshandlungen des Kunden.
  3. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen. Eine Frist von weniger als 2 Wochen ist unangemessen, wenn nicht eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt.

§ 7 Lizenzbedingungen

  1. eology räumt dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung aller Zahlungspflichten aus § 9 (Zahlung 100 %) die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte in Bezug auf das erstellte Werk ein. Der Kunde erhält ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von eology nicht zu entfernen.
  3. eology weist darauf hin, dass bei verschiedenen Bilddatenbanken eine Nutzung der Fotos durch den Kunden nur zulässig ist, wenn eology die Lizenz an dem jeweiligen Foto überträgt. eology räumt dem Kunden entsprechend unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung aller Zahlungspflichten aus § 9 (Zahlung 100 %) die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte in Bezug auf das erstellte Werk ein. Die Einräumung erfolgt im rechtlich zulässigen Umfang auf Basis der Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters, den eology dem Kunden nennen wird. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten und eology, für den Fall einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund eines Verstoßes gegen diese Auflage, von allen Ansprüchen freistellen.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Beträgt die Vertragslaufzeit mehr als einen Monat, wird der Vertrag mit der im Angebot bzw. der Beauftragung vereinbarten Laufzeit geschlossen (z.B. drei, sechs, zwölf Monate oder eine im Vertrag abweichend geregelte Laufzeit) und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils immer wieder um die vertraglich vereinbarte Laufzeit mit den gleichen Konditionen bis eine Kündigung unter der oben benannten Frist erfolgt.
  2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. § 627 BGB findet keine Anwendung.

§ 9 Vergütung, Zahlung

  1. Die von dem Kunden zu bezahlende Vergütung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung und ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ein fehlendes Reporting, ein fehlender Tätigkeitsnachweis oder ein fehlender Linkexport berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung der Zahlung.
  2. Wurden Vorauszahlungen vereinbart, sind diese jeweils am Ersten des Kalendermonats fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
  3. Der Kunde trägt die Reisekosten für vor-Ort-Termine. Fahrten mit dem Kfz werden mit 0,30 € /km netto abgerechnet, Fahrten mit der Deutschen Bahn erfolgen mit der Bahncard 25, 1. Klasse. Taxifahrten zum und vom Bahnhof werden mit Belegabrechnung weiterverrechnet. Flüge und/oder Übernachtungskosten werden mit dem Kunden zuvor abgesprochen und müssen von diesem genehmigt werden.
  4. eology ist nur in Höhe der vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen zu Mediaeinkäufen verpflichtet. eology ist jedoch berechtigt, das in der jeweiligen Vertragslaufzeit vereinbarte Gesamt-Mediabudget im Laufzeitmittel um bis zu 10 % zu überschreiten.
  5. Sollte eology von Suchmaschinenbetreibern Rückerstattungen erhalten, werden diese mit den bereits fälligen oder zukünftigen Rechnungen verrechnet.

§ 10 Haftung

  1. eology übernimmt keine Haftung dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen.
  2. eology haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Für sonstige Schäden haftet eology nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) oder wenn es sich um ein allein von eology zu beherrschendes Risiko handelt.
  4. In den Fällen des Abs. 3 ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
  6. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von eology.

§ 11 Abwerbeverbot

  1. Den Vertragsparteien ist es untersagt, mittelbar oder unmittelbar während der Projektlaufzeit sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit Mitarbeiter (gleich ob angestellt oder freiberuflich tätig) des jeweils anderen Vertragspartners oder Mitarbeiter eines mit dem jeweils anderen Vertragspartner i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmens als Angestellte zu beschäftigen bzw. diesen, soweit sie selbständig sind, Aufträge zu erteilen, soweit nicht die schriftliche Genehmigung des anderen Vertragspartners vorliegt.
  2. Sollte eine Vertragspartei gegen eines der in Absatz 1 näher bezeichneten Verbote verstoßen, schuldet diese für jeden Verstoß einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die andere Vertragspartei ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von eology als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 97332 Volkach, 15.10.2020

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